Angeln ab dem vollendeten 14 Lebensjahr mit Fischerprüfung

Ab 14 Jahren mit staatlicher Fischerprüfung

Wenn du 14 Jahre alt bist und noch keine Fischerprüfung besitzt, kannst du mit dem Jugendfischereischein in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers Angeln. Wenn dies der Fall ist und du mehr Infos brauchst, klick hier.

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über die Wahlmöglichkeit:

  1. Er fischt entweder weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit dem Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins.
  2. Oder er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein (muss damit seinen Jugendfischereischein abgeben) und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.

(Hinweis: Hierbei ist die fischereiliche Aufsicht gemeint. Ein Minderjähriger muss auf Jugendveranstaltungen (z.B. Zeltlager, o.ä.)  altersbedingt natürlich noch angemessen durch die Betreuer und Jugendleiter beaufsichtigt werden – dieser Aspekt der Aufsichtspflicht steht nicht im Zusammenhang mit fischereirechtlichen Angelegenheiten.)

Der Fischereiausübungsberechtigte kann auch bei Punkt 2.) Beschränkungen erlassen, falls er dies für notwendig hält. So kann er beispielsweise nur eine Handangel erlauben.