In den Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) hat das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten bestimmt, dass Kinder unter zehn Jahren unter bestimmten Voraussetzungen angeln dürfen. Folgende Punkte müssen jedoch immer beachtet werden:
Voraussetzung für das Angeln von Kindern unter 10 Jahren
- Ein volljähriger Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten.
- Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da der Fischereischeininhaber nur mit zwei Angeln angeln darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen.
- Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausführen und darf mit der Angel nicht alleine gelassen werden. Die erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesem Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.
Laut VwVFiR darf ein Kind unter 10 Jahren folgendermaßen am Angeln beteiligt werden. Wichtig ist eine korrekte Unterweisung und Kontrolle der ausübenden Tätigkeit, denn der Erwachsene ist der Fischereiausübende.
Was ist erlaubt, was nicht?
Das Kind DARF:
- Eine Montage erstellen
- Die Angel auswerfen
- Die Angel der Aufsichtsperson halten
- Den Anhieb setzen und drillen
- Keschern
Das Kind DARF NICHT:
- Lebende Fische abködern
- Fische betäuben und töten
- Eine eigene Angelausrüstung verwenden
Unterschiede zum Jugendfischereischein
Die Bedingungen für Kinder unter zehn Jahren unterscheiden sich grundsätzlich von den Regelungen für Kinder und Jugendliche mit Fischereischein. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen zwar ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen, jedoch selbstständig und mit eigener Angelausrüstung. Der Sinn der Regelungen besteht darin, Kinder unter 10 Jahren an das Angeln heranzuführen. Ab dem Tag, an dem ein Kind das zehnte Lebensjahr vollendet, ist der Jugendfischereischein erforderlich. Das Kind erlernt dadurch den richtigen Umgang mit dem Lebewesen „Fisch.“
Besonderer Hinweis
Jeder Gewässerbesitzer oder-pächter bzw. der Fischereiverein kann untersagen, dass Kinder unter 10 Jahren an seinen Gewässern am Angeln beteiligt werden. Er kann frei verfügen, wem er das Angeln an seinen Gewässern erlauben möchte. Es ist daher erforderlich zu klären, welche Vorschriften vom Gewässerbesitzer erlassen wurden. Da Kinder aber möglichst frühzeitig an das Angeln herangeführt werden sollten, sind solche Einschränkungen nicht wünschenswert. Diese Infos haben wir auch in unserem Folder „Kinder unter 10 Jahren und das Angeln in Bayern“ zusammengefasst. Diesen und weitere Folder findet Ihr ebenfalls auf unserer Website.