Aktueller Hinweis (08.01.2025): Die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) werden aktuell vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus überarbeitet. Wir rechnen mit einer Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften Ende Januar 2025. Die folgenden Regeln gelten erst sicher, wenn die Verwaltungsvorschriften veröffentlicht wurden. Wir bitten euch, die Veröffentlichung der Verwaltungsvorschriften durch das Ministerium abzuwarten.
Kinder unter 7 Jahren dürfen unter bestimmten Voraussetzungen angeln (sogenanntes Schnupperfischen). Folgende Punkte müssen jedoch immer beachtet werden:
Voraussetzung für das Angeln von Kindern unter 7 Jahren
- Ein volljähriger Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten.
- Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da der Fischereischeininhaber nur mit zwei Angeln angeln darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen.
- Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausführen und darf mit der Angel nicht alleine gelassen werden. Die erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesem Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.
Ein Kind unter 7 Jahren darf folgendermaßen am Angeln beteiligt werden. Wichtig ist eine korrekte Unterweisung und Kontrolle der ausübenden Tätigkeit, denn der Erwachsene ist der Fischereiausübende.
Was ist erlaubt, was nicht?
Das Kind DARF:
- Eine Montage erstellen
- Die Angel auswerfen
- Die Angel der Aufsichtsperson halten
- Den Anhieb setzen und drillen
- Keschern
Das Kind DARF NICHT:
- Lebende Fische abködern
- Fische betäuben und töten
- Eine eigene Angelausrüstung verwenden
Unterschiede zum Angeln zwischen 7 – 18 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein
Die Bedingungen für Kinder unter 7 Jahren unterscheiden sich grundsätzlich von den Regelungen für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren mit Erlaubnisschein. Jungfischer zwischen 7 und 18 Jahren dürfen zwar ebenfalls nur in Begleitung eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen, jedoch selbstständig und mit eigener Angelausrüstung, sofern sie einen Erlaubnisschein erwerben. Der Sinn der Regelungen besteht darin, Kinder unter 7 Jahren an das Angeln heranzuführen zu können. Ab dem Tag, an dem ein Kind das siebte Lebensjahr vollendet, gelten die Regeln für 7 – 18 Jährige. Das Kind erlernt dadurch den richtigen Umgang mit dem Lebewesen „Fisch.“
Besonderheit: Wahlmöglichkeit für Kinder von 7 bis 13 Jahren: Kinder von 7 bis 13 Jahren haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7-Jährige (Schnupperfischen) oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein.
Besonderer Hinweis
Jeder Gewässerbesitzer oder-pächter bzw. der Fischereiverein kann untersagen, dass Kinder unter 7 Jahren an seinen Gewässern am Angeln beteiligt werden. Er kann frei verfügen, wem er das Angeln an seinen Gewässern erlauben möchte. Es ist daher erforderlich zu klären, welche Vorschriften vom Gewässerbesitzer erlassen wurden. Da Kinder aber möglichst frühzeitig an das Angeln herangeführt werden sollten, sind solche Einschränkungen nicht wünschenswert.
Weiterführende Hinweise finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Angelfischerei in Bayern