6.) Urlaub in Bayern – wie können Kinder und Jugendliche Angeln?

Wenn ein Bürger mit bayerischem Wohnsitz in Bayern Urlaub macht, gelten die ganz normalen Regeln in Bayern.

Bayern ist aber auch ein beliebtes Ziel für Angler, die ihren Wonsitz in einem anderen Bundesland haben. Hierzu erreichen uns immer wieder Anfragen, gerade was das Angeln für Kinder und Jugendliche anbelangt. Die Regelungen sind nämlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, weshalb wir euch in diesem Punkt einige aufschlussreiche Beispielfälle zeigen möchten.

Jugendfischereischein aus einem anderen Bundesland – in Bayern gültig?

Ein Jugendfischereischein aus einem anderen Bundesland ist grundätzlich auch in Bayern gültig. Das Kind oder der Jugendliche, der in Bayern Urlaub macht, muss sich an folgende Regelungen halten.

In meinem Bundesland gibt es keinen Jugendfischereischein – kann ich trotzdem in Bayern angeln im Urlaub?

Natürlich. Fakt ist, dass die bayerischen Kinder und Jugendlichen beim Ausstellen des Jugendfischereischeins hauptwohnsitzgebunden sind. Alle Jugendlichen, die außerhalb Bayerns wohnen, können von der Gemeinde in Bayern, wo Sie angeln wollen, den Jugendfischereischein beantragen. Hier gilt das „wohnortgebunden“ nicht. Dies ist dann notwendig, wenn es keinen Jugendfischereischein im eigenen Bundesland gibt. Die Regelungen zum Angeln mit Jugendfischereischein sind entsprechend zu beachten.

Ist doch alles ganz einfach, oder etwa doch nicht?

Prinzipiell sind die obigen Regelungen klar. In einigen Einzelfällen und bei Unklarheit können Sie sich jederzeit an unser Jugendbüro wenden. Den Kontakt finden Sie hier.

Hier noch einige spezielle Sonderfälle, die in der Vergangenheit an uns herangetragen wurden:

Beispiel 1.)

  • Jugendlicher, 14 Jahre alt, wohnhaft in Baden Württemberg, macht Urlaub in Bayern
  • Hat nur Jugendfischereischein aus Badenwürttemberg, aber staatl. Fischerprüfung in Baden Württemberg abgelegt.
  • In Baden Württemberg gibt es den staatlichen Fischereischein für Erwachsene erst ab 16 Jahren. Er kann also keinen dort beantragen

Frage: Gibt es eine Möglichkeit, dass der Jugendliche in Bayern alleine ohne Begleitung eines über 18 jährigen Fischereischeininhabers fischen kann?

Antwort: ohne Begleitung darf er auf keinen Fall  fischen, da er nur einen gültigen Jugendfischereischein besitzt. Es muss immer eine erwachsene Person dabei sein, die Besitzer eines gültigen Fischereischeines und über 18 Jahre alt ist. Ein Erlaubnisschein für das Gewässer ist selbstverständlich auch notwendig.

Beispiel 2.)

  • ein Kind mit Wohnsitz aus einem anderen Bundesland (Rheinland Pfalz) möchte in Bayern angeln im Urlaub
  • Das Kind hat einen Jugendfischereischein, ist aber erst 7 Jahre alt?

Frage: Darf das siebenjährige Kind mit Jugendfischereischein in Bayern angeln?

Antwort: In Bayern darf man erst mit einem Jugendfischereischein angeln, wenn der Jugendliche 10 Jahre alt ist. Dass der Jugendliche einen Fischereischein aus einem anderen Bundesland hat ist deshalb unerheblich. Er wird genauso behandelt wie jedes andere Kind mit Wohnort in Bayern, dass keinen Jugendfischereischein hat und unter 10 Jahre alt ist. Unter besonderen Bedingungen dürfen in Bayern Kinder unter 10 Jahren an das Angeln herangeführt werden. Bei Einhaltung dieser Regelungen steht dem Angelerlebnis nichts mehr im Weg.