Gesetzesänderung 2025: Abschaffung Jugendfischereischein & Angeln ab 7 Jahre

Alle bisher bekannten Informationen

Liebe Jugendleitungen, liebe Vereinsmitglieder, liebe Freundinnen und Freunde der Fischerjugend,

die Bayerische Staatsregierung hat am 12.12.2025 eine weitreichende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen. Das Landesbüro der Bayerischen Fischerjugend wurde am gleichen Tag über folgende Änderungen informiert:

  • Der Jugendfischereischein wird ab dem 01. Januar 2025 bayernweit abgeschafft.
  • Das Angeln ist ab diesem Tag für Kinder ab 7 Jahre ohne entsprechendes Dokument möglich. 
  • Voraussetzung ist die Begleitung einer erwachsenen Person mit staatlichem Fischereischein.
  • Das Kind muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer haben.
  • Ein Nachweis über das Alter des Kindes sollte ggf. mitgeführt werden (Reisepass, z.B.).

Die Regelungen für das Angeln sind die des vorherigen Jugendfischereischeins. Die Kinder können nun bereits ab 7 Jahre in diesem Rahmen angeln gehen.

Weitere Informationen folgen

Wir vom Landesbüro der Bayerischen Fischerjugend bemühen uns, sämtliche relevanten Informationen zur Gesetzesänderung vonseiten des Ministeriums einzuholen und euch nach unseren aktuellen Möglichkeiten schnellstmöglich zu informieren!