Angeln für Kinder ab dem 10. Lebensjahr in Bayern
Ab dem vollendeten 10. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der/die Minderjährige muss einen Jugendfischereischein besitzen und einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins für das Gewässer gelöst haben. Der Jugendfischereischein kann bei der Gemeindeverwaltung des Wohnortes gegen Gebühr beantragt werden. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat.
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in anderen Bundesländern können in Bayern einen Jugendfischereischein beantragen, wenn es im Bundesland ihres Wohnortes keine Möglichkeit dazu gibt. Beantragt wird dieser bei der Gemeindeverwaltung des Aufenthaltsortes, gegen Gebühr und ohne Prüfung. Jugendfischereischeine aus anderen Bundesländern sind in Bayern gültig, sofern das Mindestalter von 10 Jahren erfüllt ist.
Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz im Ausland können ebenfalls einen Jugendfischereischein beantragen. Die Beantragung erfolgt an der Gemeindeverwaltung des Aufenthaltsortes, gegen Gebühr und ohne Prüfung. Vorraussetzung ist hier ebenfalls das Mindestalter von 10 Jahren.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst ab seinem 14. Geburtstag.