Angeln für Kinder ab dem 7. Lebensjahr in Bayern
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der/die Minderjährige muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat. Der Jungfischer sollte sich mit einem Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) ausweisen können.
Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst ab seinem 14. Geburtstag.
Besonderheit: Wahlmöglichkeit für 7, 8 und 9 Jährige: Kinder, die 7, 8 oder 9 Jahre alt sind haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7 Jährige oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren, die auf dieser Seite aufgeführt sind.