Angeln für Kinder ab 7 Jahren

Angeln für Kinder ab dem 7. Lebensjahr in Bayern

Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr darf ein Kind unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Anglers angeln. Der/die Minderjährige muss einen Erlaubnisschein für das Gewässer gelöst haben. Eine Prüfung ist nicht notwendig. Der aufsichtführende Angler muss einen gültigen staatlichen Fischereischein haben. Der Jugendliche darf mit bis zu zwei Handangeln angeln, soweit der jeweilige Fischereiausübungsberechtigte dies nicht auf nur eine Handangel beschränkt hat. Der Jungfischer muss sich mit einem Ausweisdokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis, Reisepass, Schülerausweis) ausweisen können. 

Ab dem 12. Lebensjahr kann ein Jugendlicher die staatliche Fischerprüfung machen. Den staatlichen Fischereischein erhält er jedoch erst ab seinem 14. Geburtstag.

Besonderheit: Wahlmöglichkeit für Kinder von 7 bis 13 Jahren: Kinder von 7 bis 13 Jahren haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7-Jährige (Schnupperfischen) oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein.

Weiterführende Hinweise finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Angelfischerei in Bayern