Was ein Fischereischein (umgangssprachlich Angelschein) für Kinder und Jugendliche in Bayern kostet.
Was kostet ein Angelschein? Die Kosten von einem Angelschein sind für viele Eltern und Kinder eine wichtige Frage. Prinzipiell gibt es in Bayern aber nicht den einen „Angelschein“. Dieser Artikel gibt Antworten zum Thema „Kosten Angelschein“ in Bayern.
Unterschied zwischen Erlaubnisschein und staatlichem Fischereischein
Vielmehr wird in Bayern zwischen einem staatlichem Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein unterschieden. Die genaue Unterscheidung finden Sie in diesem Artikel.
Der umgangssprachliche Begriff „Angelschein“ ist nicht näher definiert und führt oft zu Missverständnissen. In Bayern gibt es somit nur 2 verschiedene Fischereischeine: Den Jugendfischereischein und den staatl. Fischereischein.
In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die Kosten für Kinder und Jugendliche in Bayern transparent machen. Spezielle Regelungen, welches Kind in welchem Alter welche Genehmigungen braucht, finden sie in unseren Fischerjugend FAQs.
Kosten des Jugendfischereischeins
Wer in Bayern Angeln möchte, benötigt einen Fischereischein (Fischereischeinpflicht). Kinder und Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr können bei ihrer Heimatgemeinde den Jugendfischereischein (wird oft als „Angelschein für Kinder“ bezeichnet) beantragen. Diese stellt die Fischereischeine aus. Die Beantragung des Jugendfischereischeins ist auch ohne Absolvierung der Fischerprüfung möglich. Einzige Bedingung ist, dass der Antragssteller das 10 Lebensjahr vollendet hat und noch nicht volljährig ist. Weitere Infos hierzu finden Sie in dem Artikel: „Angeln ab dem 10 Lebensjahr.“
Die Kosten für den Fischereischein setzen sich aus der Fischereiabgabe und den Verwaltungsgebühren zusammen.
Die Verwaltungsgebühr kostet pro Beantragung 5 Euro.
Hinzu kommt die Fischereiabgabe, die sich wie folgt nach Alter staffelt:
10 – 14 Jahre: 10 Euro
15 Jahre: 7,50 Euro
16 Jahre: 5 Euro
17 Jahre: 2,50 Euro
Fazit: Angeln in Bayern ist für Kinder und Jugendliche mit Jugendfischereischein relativ günstig.
Kosten des staatlichen Fischereischeins – umgangssprachlich Angelschein
Der staatliche Fischereischein wird umgangssprachlich oft als „Erwachsenenschein“, „Angelschein“ oder „Angelerlaubnis“ bezeichnet. Sie können diesen bei ihrer Gemeinde (untere Fischereibehörde) beantragen, wenn Sie erfolgreich die staatliche Fischerprüfung im Bundesland Bayern abgeschlossen und das Prüfungszeugnis erhalten haben. Die Absolvierung der staatlichen Fischerprüfung ist ab einem Alter von 12 Jahren möglich. Den staatlichen Fischereischein können Sie aber erst beantragen, wenn Sie das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Die Verwaltungsgebühr für die Beantragung des Fischereischeins auf Lebenszeit (umgangssprachlich Angelschein) kostet 35 Euro. Allerdings müssen Sie zusätzlich zu den 35 Euro eine Fischereiabgabe entrichten, gestaffelt nach Alter, wenn Sie in Bayern angeln möchten.
Was die Fischereiabgabe zusätzlich kostet, können Sie folgender Tabelle entnehmen:
14 – 22 Jahre: 300 Euro
23 – 27 Jahre: 288 Euro
28 – 32 Jahre: 256 Euro
33 – 37 Jahre: 224 Euro
38 – 42 Jahre: 192 Euro
43 – 47 Jahre: 160 Euro
48 – 52 Jahre: 128 Euro
53 – 57 Jahre: 96 Euro
58 – 62 Jahre: 64 Euro
63 – 67 Jahre: 32 Euro
Alternative: Erwerb des Fischereischeins für 5 Jahre für 75 Euro
Wenn Sie nicht auf einmal die Fischereiabgabe bezahlen möchten, gibt es eine Alternative: Sie können für die Dauer von 5 Jahren eine Fischereiabgabe-Pauschale in Höhe von 40 Euro (zuzüglich der Verwaltungsgebühr von 35 Euro) bezahlen. So entrichten Sie einen Gesamtbetrag von 75 Euro für die Erstbeantragung des staatlichen Fischereischeins. Dieser ist dann 5 Jahre gültig.
Verlängerung des Fischereischeins nach Ablauf für weitere 5 Jahre für 45 Euro
Allerdings müssen Sie nach Ablauf der 5-Jahresfrist ihren Fischereischein verlängern (wieder für 5 Jahre 40 Euro Fischereiabgabe + 5 Euro Verwaltungsgebühr für die Verlängerung zahlen). Diese Kosten (45 Euro) fallen dann alle 5 Jahre für Sie an.
Einmalige Begleichung der Fischereiabgabe für die restliche Lebenszeit immer möglich
Sie können sich allerdings jederzeit für die Begleichung der kompletten Pauschale, abhängig von ihrem Alter, entscheiden. Dies ist auch möglich, wenn Sie zuvor die 5-Jahresvariante gewählt hatten. Bei anschließender Wahl der lebenslangen Begleichung der Fischereiabgabe müssen Sie dann nur noch ein einziges Mal die Verwaltungsgebühr für die Verlängerung in Höhe von 5 Euro zahlen. Hinzu kommt die Fischereiabgabe (je nach ihrem Alter, siehe Tabelle oben). Somit erhalten Sie einen staatlichen Fischereischein, der ihr ganzes Leben lang gültig ist.
Beispiel: Peter ist 17 Jahre alt und hat die staatliche Fischerprüfung erfolgreich bestanden. Er will nun alleine Angeln, deswegen entscheidet er sich für die Beantragung des staatlichen Fischereischeins und möchte diesen erwerben. Bei der Gemeindeverwaltung zahlt Peter nun die Gebühren. Er hat wenig Geld, weswegen er sich entscheidet, die Fischereiabgabe anteilig für 5 Jahre zu zahlen. Sein staatlicher Fischereischein kostet ihn 75 Euro (35 Euro Verwaltungsgebühr+ 40 Euro Fischereiabgabe für 5 Jahre) und ist somit 5 Jahre gültig. Da sein Studium stressig verläuft und er nicht zum Angeln kommt, entscheidet sich Peter dazu, seinen Fischereischein nicht zu verlängern. Als er 26 Jahre wird, möchte er doch wieder Angeln. Schließlich hat er die Fischerprüfung bestanden und ist stolzer Besitzer eines Prüfungszeugnisses. Er hat jetzt auch mehr Geld, weswegen er sich dazu entschließt, die Fischereiabgabe auf einen Schlag zu bezahlen. Er geht zum Amt und bezahlt dort nun 288 Euro Fischereiabgabe und 5 Euro Verwaltungsgebühr für die Verlängerung, da er bereits 26 Jahre alt ist.
Tipp: Finanziell günstiger ist es meistens, die Fischereiabgabe auf einmal zu bezahlen. Sie können es sich anhand der Gebühren selber ausrechnen.
Fischereigesetz ist Ländersache, weswegen es in jedem Bundesland andere Regelungen gibt. Diese Regelungen beziehen sich auf Bayern. Wer sich mehr mit dem bayerischen Fischereigesetz befassen möchte, kann es an dieser Stelle online nachlesen. Zu beachten sind auch die Verwaltungsvorschriften zum Fischereigesetz.
Was kostet die staatliche Fischerprüfung in Bayern?
Die Staatliche Fischerprüfung (umgangssprachlich auch als Sportfischerprüfung, Anglerprüfung, Fischereischeinprüfung, Fischereiprüfung etc. bezeichnet) kostet eigentlich nur 50 Euro (ab Mai 2017). Von der Bezeichnung Sportfischerprüfung wollen wir Abstand nehmen: Fischerei bzw. Angeln ist unserer Meinung nach kein Sport, sondern eine Passion (vergleich Leitbild Bayerische Fischerjugend).
Damit Sie aber zur Prüfung zugelassen werden, müssen Sie vorher einen Vorbereitungslehrgang zur Absolvierung der staatlichen Fischerprüfung besuchen. Hier können sich die Kosten von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Es lassen sich Kurse ab 120 Euro – 180 Euro pro Vorbereitungslehrgang finden. Hier können Sie bayernweit nach Kursanbietern suchen. Nach Absolvierung eines Vorbereitungslehrgangs und etwas Lernen sind Sie normalerweise gut für die Prüfung gewappnet.
Außerdem ist es sinnvoll, Lehr- bzw. Kursmaterial zu erwerben. Sehr zu empfehlen und fast schon essentiell zum Bestehen der Prüfung ist der Erwerb des verbindlichen Fragenkataloges für die staatliche Fischerprüfung in Bayern (14 Euro). (Auflage 2017).
Was kostet ein Erlaubnisschein?
Der Erlaubnisschein wird oft als Tageskarte, Wochenkarte oder Jahreskarte bezeichnet. An dieser Stelle lassen sich leider keine allgemeinen Aussagen über die Kosten eines Erlaubnisscheins tätigen, da die Kosten sehr unterschiedlich von Gewässer zu Gewässer sind. Fragen Sie am besten bei ihrer Kartenausgabestelle direkt nach. Dies ist der Ort, an dem die Erlaubnisscheine ausgegeben bzw. verkauft werden (z.B. Angelverein, Angelgeschäft oder sonstige Ausgabestelle wie Tankstelle, Angelkartenautomat etc.).
Mitgliedschaft im lokalen Verein lohnt sich
Vereine haben oft Sonderkonditionen für Jungfischer, die Inhaber eines Jugendfischereischeins (umgangssprachlich Angelschein für Kinder) sind. Hier lohnt es sich relativ früh (ab dem 10. Lebensjahr) sich der Jugendgruppe des örtlichen Fischereivereins anzuschließen. Welche Jugendgruppe noch Mitglieder aufnimmt, können Sie bei ihrem Bezirksjugendleiter erfragen. Hierbei empfehlen wir besonders auf Vereine zurückzugreifen, die Mitglied im Landesfischereiverband Bayern e.V. sind um von den vielfältigen Vorteilen profitieren zu können.
Wenn Sie nun alle Regelungen beachtet haben, stehen ihnen viele Bayerische Gewässer zum Fischfang bereit. Für das Bundesland Bayern hat der Landesfischereiverband Bayern e.V. den Angelführer Bayern erstellt. Nach der Lektüre des Artikels sollte nun mehr Klarheit bezüglich des Themas „Kosten Angelschein“ vorherrschen. Außerdem wissen Sie nun, dass der Begriff „Angelschein“ in der Umgangssprache zwar genutzt wird, für mehr Klarheit jedoch speziellere Begriffe wie staatlicher Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein verwendet werden sollten.