Es gibt Mitglieder in einem Fischereiverein, die sich durch besonderes Engagement für die Jugendgruppe und damit für den gesamten Verein sehr verdient gemacht haben.
Damit dieser Einsatz auch angemessen gewürdigt werden kann, gibt es das SILBERNE und GOLDENE Ehrenzeichen der Bayerischen Fischerjugend.
- Wer darf einen Antrag auf Ehrung stellen?
- Wer ist berechtigt, die Ehrung durchzuführen?
- Wie läuft die Antragsstellung ab?
- Gibt es Sonderfälle?
…Alle Antworten auf diese und weitere Fragen findet ihr in unserer Ehrenordnung. Natürlich stellen wir euch das Formular für eine Antragsstellung ebenfalls als Download bereit: