1.) Wie sind die Regelungen für das sogenannte Schnupperfischen (Heranführen von Kindern und Jugendlichen von 0 – 17 Jahre)

Quelle: Weiterführende Hinweise finden Sie auf folgender Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus | Angelfischerei in Bayern

Heranführen an die Fischerei („Schnupperangeln“)

Unter den unten genannten Voraussetzungen kann jede Person unabhängig vom Alter und ohne Fischereischein an die Fischerei herangeführt werden. Mit dem Heranführen an die Fischerei dürfen keine Erwerbszwecke verfolgt werden. Ausgenommen hiervon ist das Praxisangeln im Rahmen von Vorbereitungskursen zur staatlichen Fischerprüfung (vgl. 9.7.2 VwVFiR).

 
  • Beim Heranführen an die Fischerei trägt stets eine volljährige Person die Verantwortung, die
    • für die Beachtung sämtlicher einschlägiger Regelungen einsteht,

    • einen gültigen Fischereischein besitzt (Art. 46 BayFiG) und

    • zur Ausübung des Fischfangs berechtigt ist (z. B. Art. 26 Abs. 4 BayFiG).

  • Die verantwortliche Person darf höchstens zwei Handangeln verwenden (§ 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG).

  • Die heranzuführende, in der Regel in der Fischereiausübung und im Umgang mit Fischen unerfahrene und ungeübte Person darf keine zusätzliche eigene Angel verwenden. Sie darf nur am Fischfang des verantwortlichen Fischereiausübenden beteiligt werden.

  • Die verantwortliche Person muss stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen, sodass sie die Fangtätigkeit ständig unter Kontrolle behält.

  • Der Tierschutz ist durch die verantwortliche Person zu gewährleisten. Insbesondere dürfen heranzuführende Personen nicht tätig werden beim Abhaken eines lebenden Fischs sowie beim Betäuben und Töten von Fischen.

  • Abgesehen davon dürfen der heranzuführenden Person nur Handlungen überlassen werden, für die sie über die hinreichende Einsichts- und Handlungsfähigkeit verfügt.

Angeln für Kinder unter 10 Jahren in Bayern