Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen mit dem abgedruckten Anmeldezettel (zusätzlich benötigte Anmeldezettel bitte kopieren). Jeder Teilnehmer muss sich persönlich anmelden (eigenhändige Unterschrift!). Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Die Anzahl der Seminarplätze ist begrenzt. Die Anmeldungen werden im Allgemeinen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich vor, die Auswahl der Teilnehmer in anderer Reihenfolge durchzuführen. Es ist grundsätzlich nicht möglich, ein Seminar zu wiederholen. Personen, die ein inhaltlich identisches Seminar erneut besuchen wollen, haben dies bei der Anmeldung schriftlich zu begründen.
  3. Wenn eine Teilnehmergebühr / Verpflegungspauschale erhoben wird, erfolgt die Bezahlung per Überweisung nach Erhalt einer gesonderten Rechnung.
  4. Jedem Seminarteilnehmer wird 1– 2 Wochen vor dem Seminar ein ausführliches Schreiben mit allen notwendigen Informationen per Email zugesandt. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund das Seminar abzusagen oder das Seminarprogramm kurzfristig zu verändern.
  5. Der schriftliche Rücktritt von der Anmeldung ist bis 4 Wochen vor dem Seminar ohne weiteres möglich. Danach ist eine plausible Begründung für den Rücktritt zu erbringen oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen. Fehlt der Teilnehmer unentschuldigt beim Seminar, wird die Teilnehmergebühr einbehalten. Eine Rückerstattung erfolgt nur bei Absage durch den Veranstalter.
  6. Verpflegung wird von uns gestellt.
  7. Bitte geben Sie öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn möglich, den Vorrang. Mit der Anmeldebestätigung übersenden wir geeignete Verkehrsverbindungen für die öffentlichen Verkehrsmittel.
  8. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Schuldirektor (schriftlich unter Vorlage der Anmeldebestätigung) können Schüler vom Unterricht beurlaubt werden.
  9. Teilnahmeberechtigt sind Jugendleiter und Mitarbeiter in der Jugendarbeit derjenigen Vereine, die im Landesfischereiverband Bayern zusammengeschlossen sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre, bei Jugendbildungen ist es jeweils angegeben.
  10. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen.
  11. Zur Bildung von Fahrgemeinschaften wird mit der Anmeldebestätigung eine Kontaktliste von allen Seminarteilnehmern mit folgenden Daten verschickt: Anschrift, Telefonnummer, Email.
  12. Fahrtkosten werden nicht übernommen, außer es wird in der Seminarausschreibung darauf hingewiesen. Es wird empfohlen, sich die Fahrtkosten vom Verein erstatten zu lassen.
  13. Für die Seminare kann zusätzlicher Urlaub nach dem Bayerischen Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) bei der Landesjugendleitung beantragt werden. Der Verdienstausfall kann auf Antrag durch den Bayerischen Jugendring erstattet werden. Wenn Sonderurlaub benötigt wird, bitte auf der Anmeldung vermerken.
  14. Die Aufsichtspflicht obliegt dem mitreisenden erwachsenen Jugendleiter. Bei unbegleiteten minderjährigen Jugendleitern ist der jeweilige Seminarleiter aufsichtspflichtig. Jugendleiterseminare sind Bildungsmaßnahmen im Seminarstil – anders als z.B. bei Seminaren für Jugendliche ist die Beaufsichtigung nicht permanent gewährleistet.
  15. Das Seminar eignet sich, um bei erfolgreicher Teilnahme eine Verlängerung der JULEICA zu beantragen.