Teilnahmebedingungen

  1. Anmeldungen werden nur mit dem offiziellen Anmeldezettel (zusätzlich benötigte Anmeldezettel bitte kopieren), oder über unsere Online-Funktion entgegengenommen. Jeder Teilnehmer muss sich persönlich anmelden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
  2. Die Anzahl der Seminarplätze ist begrenzt. Die Anmeldungen werden meist in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, die Auswahl der Teilnehmer in anderer Reihenfolge durchzuführen. Neue Seminarteilnehmer haben in der Regel Vorrang vor Personen, die bereits ein ähnliches Seminar in der Vergangenheit besucht haben.
  3. Der schriftliche Rücktritt von der Anmeldung ist bis zum jeweiligen Anmeldeschluss ohne weiteres möglich.
  4. Für Rücktritte nach Anmeldeschluss ist eine plausible Begründung mit Nachweis zu erbringen oder ein Ersatzteilnehmer zu stellen. Ansonsten wird hierfür eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Bei unentschuldigtem Fehlen wird ebenfalls eine Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach den jeweiligen Forderungen der Unterkünfte/Seminarhäuser, ggf. aber auch nach der Teilnahmegebühr.
  5. Bei vorzeitigem Verlassen des Seminars ohne plausible Begründung wird keine Teilnahmebscheinigung ausgestellt und ggf. anfallende Kosten werden in Rechnung gestellt. Ein geplantes vorzeitiges Verlassen ist vor dem Seminar beim Landesbüro mit einer plausiblen Begründung anzumelden.
  6. Bei störendem oder rechtswidrigem Verhalten sowie bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen behält sich das Landesbüro der Bayersichen Fischerjugend als Veranstalter vor, das Hausrecht durchzusetzen und entsprechende Personen von ihren Seminaren auszuschließen. Dies kann, je nach Situation und Schwere des Vorfalls, unmittelbar geschehen.
  7. Die Verpflegung zu den Hauptmahlzeiten muss in der Regel von den Teilnehmenden selbst übernommen werden, sofern in der Ausschreibung nichts gegenteiliges steht. Die Übernachtungskosten sowie die Kosten für die Seminardurchführung werden vom Landesbüro der Bayerischen Fischerjugnd übernommen. Wenn eine Teilnahme-gebühr oder Verpflegungspauschale erhoben wird, erfolgt die Bezahlung per Überweisung nach Erhalt einer gesonderten Rechnung.
  8. Ein ausführliches Schreiben mit allen notwendigen Informationen wird euch 1– 2 Wochen vor dem Seminar per Email zugesandt. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl oder einem anderen wichtigen Grund das Seminar zu verschieben, abzusagen oder das Seminarprogramm kurzfristig zu verändern.
  9. Teilnahmeberechtigt sind Jugendleitungen sowie de-ren Helfer und Mitarbeitende in der Jugendarbeit derjeni-gen Vereine, die im Landesfischereiverband Bayern zusam-mengeschlossen sind. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
  10. Die Aufsichtspflicht für Minderjährige obliegt der mitreisenden erwachsenen Jugendleitung. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist die Seminarleitung aufsichtspflichtig. Unsere Veranstaltungen sind Bildungsmaßnahmen im Seminarstil und nicht rein auf Minderjährige zugeschnitten. Anders als bei Seminaren für Minderjährige ist die direkte Beaufsichtigung nicht permanent gewährleistet.
  11. Für die Seminare kann zusätzlicher Urlaub nach dem Bayerischen Jugendarbeitfreistellungsgesetz (JArbFG) beim Landesbüro beantragt werden. Der Verdienstausfall kann auf Antrag durch den Bayerischen Jugendring erstat-tet werden. Wenn Sonderurlaub mit Verdienstausfall benötigt wird, bitte auf der Anmeldung vermerken.
  12. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten beim Schuldirektor (schriftlich unter Vorlage der Anmeldebestätigung) können Schüler vom Unterricht beurlaubt werden.
  13. Fahrtkosten werden in der Regel nicht übernommen, außer es wird in der Seminarausschreibung darauf hingewiesen. Es wird empfohlen, sich die Fahrtkosten vom Verein erstatten zu lassen.
  14. Bitte geben Sie, wenn möglich, den öffentlichen Verkehrsmitteln den Vorrang. Bei Anreise mit dem PKW wird darum gebeten, nach Möglichkeit Fahrgemeinschaften zu bilden. Hierfür teilen wir zunächst die jeweiligen Wohnorte, ohne konkrete Namen und Adressdaten (Datenschutz) mit, um dann bei Bedarf die Kontakte zu vermitteln.
  15. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 6 Personen. Bei Unterschreitung wird das Seminar abgesagt. Hiervon können Ausnahmen gemacht werden, diese sind aber nicht die Regel.
  16. Das Seminar eignet sich, um bei erfolgreicher Teilnahme eine Verlängerung der JULEICA zu beantragen.