Unterschied zwischen staatlichem Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein, Tageskarte, Jugendfischereischein?

Oft herrscht Verwirrung, was die verschiedenen Begriffe anbelangt. In diesem Artikel wollen wir auf die Unterschiede eingehen.

staatlicher Fischereischein

Der staatliche Fischereischein (wird umgangssprachlich oft als Erwachsenenschein bezeichnet) bescheinigt, dass der Angler die staatl. Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat. Der staatliche Fischereischein ist nach bestandener Fischerprüfung bei der Wohnsitzgemeinde des Anglers zu beantragen. Der staatliche Fischereischein kostet 35 Euro. Hinzu kommt die Fischereiabgabe, die alle fünf Jahre bezahlt werden muss in Höhe von 40 Euro. Die Fischereiabgabe kann auch auf Lebenszeit in einem Betrag gezahlt werden. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr kann der Jungfischer die staatliche Fischerprüfung absolvieren. Er erhält allerdings erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr den staatlichen Fischereischein. Mit dem staatlichen Fischereischein können Erlaubnisscheine (umgangsprachlich oft als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte bezeichnet) für die jeweiligen Gewässer gelöst werden.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein ist das Pendant zum staatlichen Fischereischein für Kinder und Jugendliche, die mindestens 10 Jahre, aber maximal 17 Jahre alt sind. Der Jugendfischereischein kann ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein großer Unterschied zum staatlichen Fischereischein ist, dass das Kind bzw. der Jugendliche die Fischerprüfung nicht abolviert haben muss, um einen Jugendfischereischein zu beantragen. Allerdings gibt es auch besondere Bestimmungen für Besitzer des Jugendfischereischeins. Kinder und Jugendliche, die bereits das 10. Lebensjahr, nicht aber das 18 Lebensjahr vollendet haben (10-17 Jährige), dürfen unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Weitere Bedingung ist, dass der Jungfischer einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins gelöst hat! Der erwachsene aufsichtsführende Fischereischeininhaber muss keinen Erlaubnisschein besitzen, wenn er das Kind bzw. den Jugendlichen nur betreut und selber nicht angelt.

Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein wird umgangssprachlich auch als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte oder schlichtweg als „Angelkarte“ bezeichnet. Er wird vom jeweiligen Verein, Gewässerbesitzer oder Pächter ausgestellt. Erlaubnisscheine werden nur ausgestellt, sofern der Angler über einen gültigen staatlichen Fischereischein oder Jugendfischereischein verfügt. Die Erlaubnisscheine werden unterteilt in „Erlaubnisscheine“ (für Inhaber eines staatl Fischereischeins) als auch in „Erlaubnisscheine für Inhaber eines Jugendfischereischeins.“.

Tageskarte

Die „Tageskarte“ ist nichts anderes als ein umgsngssprachlicher Begriff für den „Erlaubnisschein“. Neben Tageskarten kann es an einigen Gewässern auch „Wochen-„, „Monats-,“ und „Jahreskarten“ geben. Also Erlaubnisscheine für ein spezielles Gewässer für jeweils eine Woche, einen Monat oder ein Jahr.

Angelschein

Die Bezeichnung „Angelschein“ ist nicht näher definiert und wird umgangssprachlich sehr oft als Synonym für den Begriff des staatlichen Fischereischeins verwendet. Den einen „Angelschein“ gibt es aber nicht. Der Weg zum Angeln in Bayern gestaltet sich für Erwachsene wie folgt: Absolvieren der staatl. Fischerprüfung –> Beantragung des staatl. Fischereischeins –> Erwerb des Erlaubnisscheins für das gewünschte Gewässer. Kinder und Jugendliche haben es oft leichter. Das müsst Ihr beachten, wenn Ihr angeln wollt.