Unterschied zwischen staatlichem Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein, Tageskarte, Jugendfischereischein?

Oft herrscht Verwirrung, was die verschiedenen Begriffe anbelangt. In diesem Artikel wollen wir auf die Unterschiede eingehen.

staatlicher Fischereischein

Der staatliche Fischereischein (wird umgangssprachlich oft als Erwachsenenschein bezeichnet) bescheinigt, dass der Angler die staatl. Fischerprüfung erfolgreich absolviert hat. Der staatliche Fischereischein ist nach bestandener Fischerprüfung bei der Wohnsitzgemeinde des Anglers zu beantragen. Der staatliche Fischereischein kostet 35 Euro. Hinzu kommt die Fischereiabgabe, die alle fünf Jahre bezahlt werden muss in Höhe von 40 Euro. Die Fischereiabgabe kann auch auf Lebenszeit in einem Betrag gezahlt werden. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr kann der Jungfischer die staatliche Fischerprüfung absolvieren. Er erhält allerdings erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr den staatlichen Fischereischein. Mit dem staatlichen Fischereischein können Erlaubnisscheine (umgangsprachlich oft als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte bezeichnet) für die jeweiligen Gewässer gelöst werden.

Jugendfischereischein (abgeschafft ab dem 01.01.2025 in Bayern!)

Ab dem 01.01.2025 gibt es keinen Jugendfischereischein in Bayern mehr! Kinder und Jugendliche, die mindestens 7 Jahre, aber maximal 17 Jahre alt sind, können jetzt ohne Jugendfischereischein und nur mit einem Erlaubnisschein angeln, sofern sie von einem volljährigen Fischereischeininhaber begleitet werden! Hierbei muss der erwachsene aufsichtsführende Fischereischeininhaber selbst keinen Erlaubnisschein besitzen.

(Exkurs: Der Jugendfischereischein war bis zum 31.12.2024 das Pendant zum staatlichen Fischereischein für Kinder und Jugendliche, die mindestens 10 Jahre, aber maximal 17 Jahre alt waren. Der Jugendfischereischein konnte ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Ein großer Unterschied zum staatlichen Fischereischein war, dass das Kind bzw. der Jugendliche die Fischerprüfung nicht absolviert haben musste, um einen Jugendfischereischein zu beantragen. Allerdings gab es auch besondere Bestimmungen für Besitzer des Jugendfischereischeins. Kinder und Jugendliche, die bereits das 10. Lebensjahr, nicht aber das 18 Lebensjahr vollendet hatten (10-17 Jährige), durften nur unter ständiger Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Weitere Bedingung war, dass der Jungfischer einen Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins gelöst hatte! Der erwachsene aufsichtsführende Fischereischeininhaber musste keinen Erlaubnisschein besitzen, wenn er das Kind bzw. den Jugendlichen nur betreute und selber nicht angelte.“)

Hinweis: Hier geht es zu den Regelungen für unter 7 Jährige (Schmupperfischen) und hier zu den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein

Besonderheit: Wahlmöglichkeit für Kinder unter 14 Jahren: Kinder unter 14 Jahren haben grundsätzlich die Wahlmöglichkeit: Entweder, Sie entscheiden sich weiterhin für die Regelungen für unter 7-Jährige (Schnupperfischen) oder sie angeln nach den Regeln für Kinder ab 7 Jahren mit eigenem Erlaubnisschein.  

Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein wird umgangssprachlich auch als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarte oder schlichtweg als „Angelkarte“ bezeichnet. Er wird vom jeweiligen Verein, Gewässerbesitzer oder Pächter ausgestellt. Erlaubnisscheine werden nur ausgestellt, sofern der Angler über einen gültigen staatlichen Fischereischein verfügt oder mindestens 7 und maximal 17 Jahre alt ist. Dann darf das Kind oder der Jungfischer aber nur Angeln, wenn er von einem erwachsenen Fischereischeininhaber begleitet wird.

Tageskarte

Die „Tageskarte“ ist nichts anderes als ein umgangssprachlicher Begriff für den „Erlaubnisschein“. Neben Tageskarten kann es an einigen Gewässern auch „Wochen-„, „Monats-,“ und „Jahreskarten“ geben. Also Erlaubnisscheine für ein spezielles Gewässer für jeweils eine Woche, einen Monat oder ein Jahr.

Angelschein

Die Bezeichnung „Angelschein“ ist nicht näher definiert und wird umgangssprachlich sehr oft als Synonym für den Begriff des staatlichen Fischereischeins verwendet. Den einen „Angelschein“ gibt es aber nicht. Der Weg zum Angeln in Bayern gestaltet sich für Erwachsene wie folgt: Absolvieren der staatl. Fischerprüfung –> Beantragung des staatl. Fischereischeins –> Erwerb des Erlaubnisscheins für das gewünschte Gewässer. Kinder und Jugendliche haben es oft leichter. Das müsst Ihr beachten, wenn Ihr angeln wollt.