Wie werde ich Angler?

2.) Wie werde ich Angler?

Fische fangen in Bayern – So kommt Ihr zum großen Fang

Angeln Kinder & Jugendliche in BayernAngeln und seine eigenen Fische fangen ist für viele Kinder und Jugendliche ein großer Traum. Hierbei stellen sich die Minderjährigen oder die Eltern oft folgende Frage: „Wie werde ich denn überhaupt Angler?“

Am Anfang steht gewöhnlicher Weise das Interesse des Kindes oder des Jugendlichen, zum Angeln gehen zu wollen. Schon steht man vor der ersten Hürde: „Ist das denn so ohne weiteres möglich?“ In Bayern gibt es einige Regelungen und Gesetze, die das Fischen für Kinder und Jugendliche in Bayern regeln. Aber wie fängt man an, welche Möglichkeiten gibt es? Und an wen muss ich mich wenden?

Zunächst sei erwähnt, dass es vom Alter des Minderjährigen abhängt, wie man denn am besten vorgeht. Anbei einige fiktive Fallbeispiele:

 

1.)  Kind unter 10 Jahren möchte Angeln

Maxi ist acht Jahre alt und hat einen Freund (Michael), mit dem er bereits einmal beim Angeln war. Maxi hat lediglich zugeschaut und war ganz begeistert, sodass er am selben Tag gleich seine Mutter gefragt hat: „Mama, ich möchte auch Angeln! Wie werde ich denn Angler?“ Maxis Mutter liest sich deshalb erst mal die Regelungen für das Angeln für Kinder unter 10 Jahren in Bayern durch. Jetzt weiß Sie, dass Ihr Sohn Maxi unter bestimmten Voraussetzungen angeln darf:

1.) Ein volljähriger Angler mit Fischereischein und Erlaubnisschein muss das Kind begleiten

2.) Das Kind darf nur mit der Angel des erwachsenen Fischereischeininhabers angeln. Da der Fischereischeininhaber nur mit zwei Angeln fischen darf, kann er höchstens zwei Kinder gleichzeitig an die Fischerei heranführen.

3.) Das Kind darf die Fischerei nicht rein selbstständig ausführen und darf mit der Angel nicht alleine gelassen werden. Die erwachsene Person muss direkten Einfluss auf die Handlungen des Kindes haben und aktiv eingreifen können. Zu diesem Personenkreis gehören die Erziehungsberechtigten, der zuständige Jugendleiter oder von den Eltern eine mit der Aufsicht betraute Person.

Maxis Mutter überlegt jetzt, wie Ihr Kind zum Angeln kommen kann. Sie überlegt sich hierfür einige Möglichkeiten:

1.) Sie erkundigt sich bei der jeweiligen Bezirksjugendleitung, welche Jugendgruppe der örtlichen Fischereivereine noch Jungfischer aufnimmt. Allerdings ist es unter 10 Jahren noch recht schwierig (wegen der gesetzlichen Lage) bei den Aktivitäten der Jugendgruppe mitzumachen. Deswegen nehmen viele Jugendgruppen Kinder erst ab dem 10 Lebensjahr auf (Möglichkeit der Beantragung des Jugendfischereischeins). Wenn Maxis Mutter Erfolg hat und eine geeignete Jugendgruppe findet, kann der Jugendliche immer in Begleitung des Jugendleiters und mit einer seiner Angeln mitfischen bei den Jugendveranstaltungen.

2.) Sie kontaktiert den örtlichen Angelverein direkt (Google ist ihr hierbei behilflich) und meldet Maxi in dem lokalen Angelverein an. Dort hat Sie einen Angelpaten gefunden, der in seiner Freizeit zum Angeln fährt und Maxi zum Angeln mitnimmt. Maxi kann dann immer mit einer Angel des Fischerpaten mitangeln. Maxis Mutter kommt auch immer gerne mit und gewährleistet die Aufsicht über ihren Sohn. Und wenn Maxi 10 Jahre alt ist und einen eigenen Jugendfischereischein erhält, wird er in die Jugendgruppe aufgenommen.

3.) Maxis Mutter absolviert die Fischerprüfung und beantragt einen staatlichen Fischereischein. Jetzt kann Sie selber mit Maxi zum Angeln gehen.

4.) Maxis Mutter fragt den Vater von Maxis Freund, ob er ihren Sohn weiterhin zum Angeln mitnimmt und ob er auch mal mit der Angel des Vaters mitangeln darf.

Bei allen Fällen gelten weiterhin die Bestimmungen für das Angeln für Kinder unter 10 Jahren in Bayern.

 

2.)  Kind 12 Jahre möchte Angeln

Kim ist gerade 12 Jahre alt geworden und möchte Anglerin werden. Sie fragt ihren Papa, wie sie denn Fische fangen kann. Ihr Papa macht sich schlau und erfährt durch einen Anruf bei der Bayerischen Fischerjugend, dass Kim zu aller erst einen Jugendfischereischein lösen muss. Die Regelungen für das Angeln für Kinder ab 10 Jahren mit Jugendfischereischein findet er in diesem Artikel der Fischerjugend.

Schritt 1: Beantragung des Jugendfischereischeins bei der örtlichen Gemeinde

Als erstes muss der Jugendfischereischein bei der örtlichen Gemeinde beantragt werden.

Das Mindestalter beträgt hierbei 10 Jahre. Der Jugendfischereischein ist vom Ausstellungstag bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gültig.

Das solltest du zum Amt mitnehmen:

  • 2 Passfotos mit circa 35 x 45 Millimeter
  • bei Ausstellung: Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten) sowie deren Personalausweise
  •  ggf. Kinderreisepass oder Kinderausweis

Alle Unterlagen sollten sowohl im Original als auch einmal in Kopie vorliegen. Bei weiteren Fragen könnt Ihr eure örtliche Gemeindeverwaltung direkt kontaktieren.

Die Kosten gestalten sich wie folgt:

Verwaltungsgebühr beträgt 5 Euro

Zusätzlich muss noch Fischereiabgabe bezahlt werden, gestaffelt nach Alter:

10 – 14 Jahre: 10  Euro

15 Jahre: 7,50 Euro

16 Jahre: 5 Euro

17 Jahre: 2,50 Euro

Schritt 2: Finden einer volljährigen Begleitperson mit staatlichem Fischereischein

Ist der Jugendfischereischein für das Kind oder den Jugendlichen beantragt worden, benötigt der Minderjährige nun einen erwachsenen Angler, der einen staatlichen Fischereischein besitzt und das Kind zum Angeln begleitet. Hierfür gibt es wieder mehrere Möglichkeiten, die nicht als Entweder-oder-Lösung zu betrachten sind, sondern sich hervorragend ergänzen können:

a.) Kims Papa erkundigt sich beim jeweils zuständigen Bezirksjugendleiter, welche Jugendgruppe der lokalen Angelvereine noch Jungfischer aufnimmt. Er meldet Kim in der Jugendgruppe an. Jetzt kann Kim immer bei den Jugendveranstaltungen mitmachen und unter Aufsicht des Jugendleiters das Angeln lernen. Diese Lösung ist zu bevorzugen, weil Kim so mit gleichgesinnten Kindern und Jugendlichen und unter fachlicher Aufsicht ihrer Passion nachgehen kann. Oftmals erhalten Kinder und Jugendliche mit Fischereischein die Erlaubnisscheine (Tageskarten, Wochenkarten, Jahreskarten) vergünstigt von ihrem Verein.

b.) Kims Papa meldet seine Tochter im örtlichen Angelverein an und findet einen Fischerpaten, mit dem Kim gemeinsam auch außerhalb der Jugendveranstaltungen zum Angeln gehen kann. Ihr Vater begleitet Sie bei den Aktionen und gewährt die Aufsicht.

c.) Kims Papa absolviert selber die Fischerprüfung und löst den staatlichen Fischereischein. Jetzt kann Kim in Begleitung mit ihrem Papa zum Angeln gehen.

Schritt 3: Lösen eines Erlaubnisscheines für das jeweilige Gewässer

Ganz wichtig ist hierbei: Egal für welche Variante sich Kim und ihr Papa entscheidet: Kim muss immer ihren Jugendfischereischein mit sich führen, es muss immer ein Erwachsener Angler mit staatlichem Fischereischein zur Beaufsichtigung anwesend sein und der Erlaubnisschein für das Gewässer muss gelöst werden. Hierzu können wir folgende Artikel zur Lektüre empfehlen:

1.) Unterschied zwischen staatlichem Fischereischein, Angelschein, Erlaubnisschein, Tageskarte, Jugendfischereischein?

2.) Angeln ab dem 10 Lebensjahr

 

3.) Jugendlicher 14 Jahre möchte Angeln

Peter ist 14 Jahre alt und möchte Angler werden. Er hat hierfür nun zwei Möglichkeiten. Entweder er entscheidet sich mit einem Jugendfischereischein zu Angeln. Dann gelten für ihn dieselben Regeln wie für die 12 Jährige Kim. Eine weitere Möglichkeit ist die Absolvierung der Fischerprüfung (bereits ab dem 12. Lebensjahr möglich) und die anschließende Beantragung des staatlichen Fischereischeins (erst ab dem 14. Lebensjahr möglich, auch wenn staatliche Fischerprüfung bereits mit 12 erfolgreich bestanden wurde). Hierzu sorgt folgender Artikel für Klarheit.

Ein Jugendlicher, der das 14. Lebensjahr vollendet und die staatliche Fischerprüfung bestanden hat, verfügt über die Wahlmöglichkeit:

  1. Er fischt entweder weiter in Begleitung eines erwachsenen Anglers mit dem Jugendfischereischein und dem Erlaubnisschein für Inhaber eines Jugendfischereischeins.
  2. Oder er holt sich bei seiner Gemeinde den staatlichen Fischereischein (muss damit seinen Jugendfischereischein abgeben) und einen Erlaubnisschein für Erwachsene. In diesem Fall kann er alleine ohne Aufsicht angeln.

Peter entscheidet sich dafür, alleine Angeln zu wollen. Nun hat er dieselben Rechte und Pflichten wie ein erwachsener Angler. Er muss folgendermaßen vorgehen:

1.) Anmeldung zu einem Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung

2.) Absolvierung der staatlichen Fischerprüfung

3.) Beantragung des staatlichen Fischereischeins bei der Gemeindeverwaltung

Das musst du mit zum Amt nehmen:

  • Prüfungszeugnis (Original sowie eine Kopie)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 2 aktuelle Passfotos, ca. 35 x 45 mm
  • Bei Minderjährigen ab 14 Jahren: Haftungsübernahme- und Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (aller Personensorgeberechtigten)

Alle Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden, sind jeweils im Original und in einfacher Kopie mitzubringen.

4.) Eintritt in einen Angelverein oder Erwerb von Erlaubnisscheinen (Tageskarten, Wochenkarten, Jahreskarten) für einzelne Gewässer.

Hierfür hat der Landesfischereiverband Bayern e.V. den Angelführer Bayern herausgegeben, den man käuflich erwerben kann.

Sollten noch Fragen offen sein, könnt Ihr euch jederzeit an die Bayerische Fischerjugend wenden und einfach anrufen. Den Kontakt findet Ihr hier. Ein Hinweis zum Schluss: in einem allgemeinen Artikel kann nicht auf jede vereinsinterne Regelung eingegangen werden. Interessierte Anglerinnen und Angler können sich auch jederzeit bei ihrem Fischereiverein vor Ort erkundigen. Viele Vereine und Jugendgruppen freuen sich über neuen Nachwuchs.